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Finanzlexikon: jahresabschluss

jahresabschluss

Unter dem Jahresabschluss eines Unternehmens versteht man laut deutschem Handelsrecht die Zusammenstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, die bei Kapitalgesellschaften um einen erläuternden Anhang erweitert werden. Weiterhin sind mittlere und große Kapitalgesellschaften verpflichtet, einen Lagebericht zu veröffentlichen.

Bei börsennotierten Konzernen kommen außerdem noch Kapitalflussrechnung, Segmentberichterstattung und Eigenkapitalspiegel hinzu. Allerdings sind Konzern-Mutterunternehmen mit Sitz in der EU verpflichtet, für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2004 beginnen, einen Jahresabschluss nach den Regeln der International Accounting Standards (IAS) abzuliefern. Da ein IAS-Abschluss zwingend die Vorjahresdaten enthalten muss, sind betroffene Konzerne gezwungen, bereits ab dem 1. Januar 2004 nach IAS zu bilanzieren. Dies stellt allerdings kaum einen Mehraufwand dar, da IAS-Abschlüsse für Konzerne von der Pflicht zur Aufstellung eines Abschlusses nach deutschem Handelsrecht befreien.

Mit der Analyse von Jahresabschlüssen befasst sich die Jahresabschlussanalyse.

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